Kostenübernahme
Unsere Praxis ist für die Behandlung aller erwachsenen Patienten zugelassen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für Ihre psychotherapeutische Behandlung. Wichtig: Sollte in den letzten zwei Jahren bereits eine Psychotherapie stattgefunden haben, muss jedoch geprüft werden, ob die Krankenkasse die Kosten für eine erneute Therapie übernimmt. Für das Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie, das in unserer Praxis angeboten wird, werden von der GKV maximal 80 Therapiestunden übernommen.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte können mit einer Kostenübernahme rechnen. Es ist empfehlenswert, wenn Sie sich nach der Terminvereinbarung für ein Erstgespräch vorab mit Ihrer privaten Krankenkasse oder Beihilfe in Verbindung zu setzen, um die Bedingungen und etwaige Begrenzungen der Sitzungsanzahl zu klären. Da sich zum 1. Juli 2024 viele Bedingungen der Privatversicherungen untereinander und diese sich auch denjenigen der GKV angeglichen haben, ist vor allem der Behandlungsbeginn insgesamt vereinfacht worden.
Für Patienten, die unsere Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen möchten, bieten wir flexible und transparente Zahlungsoptionen. Sie profitieren von einer individuell abgestimmten Betreuung und erhalten die bestmögliche Versorgung ohne bürokratische Hürden. Bei uns stehen Ihre Gesundheit und Zufriedenheit im Vordergrund – ganz ohne Wartezeiten oder Versicherungsformalitäten.