Kostenübernahme

Unsere Praxis ist für die Behand­lung aller erwach­senen Patien­ten zuge­las­sen.

Die gesetz­lichen Kranken­kassen über­nehmen grundsätzlich die Kosten für Ihre psycho­thera­peutische Behand­lung. Wichtig: Sol­lte in den letzten zwei Jahren bereits eine Psycho­thera­pie statt­ge­funden haben, muss jedoch ge­prüft wer­den, ob die Kranken­kasse die Kos­ten für eine er­neu­te The­rapie über­nimmt. Für das Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie, das in unserer Praxis angeboten wird, werden von der GKV maximal 80 Therapiestunden übernommen.

Privatversicherte und Beihilfe­berechtigte kön­nen mit einer Kosten­über­nahme rech­nen. Es ist empfeh­lens­wert, wenn Sie sich nach der Terminvereinbarung für ein Erstgespräch vorab mit Ihrer pri­vaten Kranken­kasse oder Bei­hilfe in Ver­bin­dung zu set­zen, um die Be­din­gun­gen und et­waige Be­gren­zungen der Sit­zungs­anzahl zu klä­ren. Da sich zum 1. Juli 2024 viele Bedingungen der Privatversicherungen untereinander und diese sich auch denjenigen der GKV angeglichen haben, ist vor allem der Behandlungsbeginn insgesamt vereinfacht worden.

Für Patienten, die unsere Leis­tungen als Selbst­zahler in An­spruch nehmen möch­ten, bie­ten wir flexi­ble und trans­parente Zahlungs­optionen. Sie profi­tieren von einer indi­vidu­ell ab­gestim­mten Betreu­ung und erhal­ten die best­mögliche Ver­sorgung ohne büro­kra­tische Hür­den. Bei uns ste­hen Ihre Gesund­heit und Zu­friedenheit im Vordergrund – ganz ohne War­te­zeiten oder Ver­si­che­rungs­for­mali­täten.